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   VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07   

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https://dejure.org/2007,52613
VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07 (https://dejure.org/2007,52613)
VG Schwerin, Entscheidung vom 09.07.2007 - 6 B 221/07 (https://dejure.org/2007,52613)
VG Schwerin, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 6 B 221/07 (https://dejure.org/2007,52613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sachliche Zuständigkeit der zentralen Ausländerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 10.09.2004 - 3 BS 266/04

    Unterlassung der Abschiebung, Duldung, Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07
    Doch hat die Antragstellerin einen Anspruch darauf, dass die zuständige Ausländerbehörde über ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entscheidet, und dieser Anspruch ist durch die aus dem Tenor ersichtliche einstweilige Anordnung gegenüber dem - hier für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständigen - Antragsgegner zu sichern (vgl. hierzu auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. September 2004, Az. 3 BS 266/04, SächsVBl. 2005, 13).

    Dass es bei der Abgrenzung der besonderen Zuständigkeiten der "zentralen" Ausländerbehörde von den allgemeinen Zuständigkeiten der unteren Ausländerbehörden auch oder gerade um die sachliche Zuständigkeit geht, belegt die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. September 2004 (Az. 3 BS 266/04, SächsVBl. 2005, 13 f.), in der es u.a. heißt:.

  • OVG Sachsen, 17.08.2006 - 3 BS 130/06

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07
    Denn die Antragstellerin, die am 23. Oktober 2006 aus Dänemark kommend von der Bundespolizei aufgegriffen wurde und im Anschluss an ihre Eheschließung in Schweden im November 2006 erneut unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist ist, hat nicht nur einen vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 2 AufenthG begangen (vgl. auch § 14 AufenthG und hierzu Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. August 2006, Az. 3 BS 130/06, SächsVBl. 2006, 293).

    Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine gebundene, sondern eine Ermessensentscheidung (vgl. insbesondere Sächsisches OVG, Beschluss 17. August 2006, Az. 3 BS 130/06, SächsVBl. 2006, 293; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. Mai 2007, Az. 2 M 169/05).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05

    Anspruch eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers auf Erteilung eines

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07
    Wäre diese Abwägung des Ausweisungsgrundes mit Art. 6 GG jedoch nicht im Rahmen der Prüfung eines Regel-/Ausnahmefalls nach § 5 Abs. 1 AufenthG, sondern im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (wonach von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abgesehen werden kann) vorzunehmen (so das Niedersächsische OVG, Urteil vom 27. April 2006, Az. 5 LC 110/05, zitiert nach Juris), dann stünde bereits § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG der Annahme entgegen, dass die Antragstellerin einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat.

    Der Annahme, dass in der Sache ohnehin keine andere Entscheidung hätte getroffen werden, steht derzeit auch nicht entgegen, dass hier gegebenenfalls eine Ermessenentscheidung nach § 25 Abs. 5 (in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Halbsatz 2) AufenthG hätte getroffen werden müssen (vgl. zur Auffangfunktion des § 25 Abs. 5 auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 27. April 2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 2523/05

    Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs 3 S 3

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07
    Im Rahmen des § 10 Abs. 1 AufenthG genügt es insoweit auch nicht, wenn das der Behörde in solchen Fällen zustehende Ermessen derart reduziert ist (sog. Ermessensreduzierung auf Null), dass sie den begehrten Aufenthaltstitel zu erteilen hätte (vgl. Discher, in: GK zum AufenthG, Stand: Okt. 2005, § 10, Rdnr. 60; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 2006, Az. 11 S 2523/05, zitiert nach Juris).
  • VG Göttingen, 21.04.2005 - 4 A 13/03

    Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausnahme; Ausnahmefall;

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07
    Ein solcher könnte hier deshalb vorliegen, weil die Versagung mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen unvereinbar sein könnte, nämlich dem Schutz der Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. auch VG Göttingen, Urteile vom 19. Januar 2006, Az. 1 A 7/05 und vom 21. April 2005, Az. 4 A 13/03, jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.1996 - 3 M 74/96

    Rechtmäßigkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bezüglich eines armenischen

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07
    Der Antragsgegner kann seine gegenteilige Auffassung, hier gemäß § 1 Nr. 2 ZuwFlAGDLVO M-V für die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zuständig zu sein, auch nicht auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 3. September 1996 (Az. 3 M 74/96) stützen.
  • VG Göttingen, 19.01.2006 - 1 A 7/05

    Abschiebungspraxis; Albaner; allgemeine Erteilungsvoraussetzung; Ashkali;

    Auszug aus VG Schwerin, 09.07.2007 - 6 B 221/07
    Ein solcher könnte hier deshalb vorliegen, weil die Versagung mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen unvereinbar sein könnte, nämlich dem Schutz der Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. auch VG Göttingen, Urteile vom 19. Januar 2006, Az. 1 A 7/05 und vom 21. April 2005, Az. 4 A 13/03, jeweils zitiert nach Juris).
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